Baukoordination

 

Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer von zumindest zwei Arbeitgebern tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.

 

Bauherren haben dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe – Plan) erstellt wird für Baustellen, für die eine Vorankündigung erforderlich ist und für Baustellen, auf denen Arbeiten zu verrichten sind, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen verbunden sind.

 

Die Tätigkeit des Baustellenkoordinators im Sinne des BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) stimmt die übergreifenden Maßnahmen ab und regelt das Zusammenwirken aller am Bau beteiligten Gewerke bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

 

 

Unsere Leistungen: