Brandschutz

 

Brandgefahren kennen und erkennen,  kann Brände verhindern!

 

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz schreibt vor, dass geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden müssen:

 

„Es müssen ausreichende und geeignete Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmelder und Alarmanlagen vorhanden sein. Die Feuerlöscheinrichtungen müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein.“ (§25 ASchG)

 

Bei Bedarf kann die zuständige Behörde Brandschutzbeauftragten und zusätzliche Sicherheitsmaßnahme vorschreiben. Auf jeden Fall müssen alle Maßnahmen getroffen werden um einen vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören alle Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung und der Brandausbreitung sowie der Sicherung der Flucht- und Rettungswege.

 

Wir bieten folgende Leistungen:

 

 

Die Leistungen des Brandschutzes bieten wir in Zusammenarbeit mit BFBU an.