Sicherheitsfachkraft

 

Gefahren erkennen – Sicherheit beherrschen

 

Jeder Arbeitgeber ist nach dem ArbeiterInnenSchutzgesetz (ASchG) verpflichtet für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sorgen. An die dreißig Verordnungen – von der AStV – Arbeitsstättenverordnung über die Bildschirmarbeitsverordnung, bis zur VEXAT (Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären) sind vom Arbeitgeber einzuhalten. Einige EU-Richtlinien sind ebenso umzusetzen. Die einzuhaltenden Rechtsnormen sind sehr Umfangreich und bedürfen daher einen Spezialisten- die Sicherheitsfachkraft.

 

Jeder Betrieb muss einen Sicherheitsfachkraft (SFK) ernennen oder eine externe SFK bestellen. Für Kleinstbetriebe gibt es Sonderlösungen. Die Präventivdienste (SFK und Arbeitsmediziner) haben die Arbeitgeber/innen, aber auch die Arbeitnehmer/innen, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Betriebsräte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutz-Verpflichtungen zu. Die Sicherheitsfachkraft ist speziell ausgebildet und staatlich Geprüft. (lt. SFK-VO)

 

Des Weiteren ist die SFK der Ratgeber für den Arbeitgeber, bei der Planung, bei der Einrichtung oder dem Umbau von Betriebstätten. Bei der Anschaffung und Aufstellung von Betriebsmitteln  und Maschinen unterstützt die SFK in Punkto Sicherheit.

 

Die SFK ist der Spezialist für den Arbeitsschutz. Unter Arbeitsschutz (engl.: OSH: Occupational Safety and Health) versteht man die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziele haben.

 

Folgenden Leistungen bieten wir Ihnen gerne an: