Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude             
nach ÖNORM B 1300

Objektsicherheitsprüfungen für Nichtwohngebäude
nach ÖNORM B 1301

 

Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen.

 

Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in
ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr
für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften
sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den
sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude
ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.

Die Objektsicherheit ist in dieser Norm in folgende Fachgebiete unterteilt, welche bei der Überprüfung zur Anwendung kommen:

Um der Objektsicherheit Rechnung zu tragen, sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Sichtprüfungen und zerstörungsfreie Begutachtungen durchzuführen. Die Sichtkontrollen umfassen die regelmäßige Besichtigung der baulichen Anlagen sowie aller sicherheitsrelevanten Elemente durch fachliche qualifizierte Personen, um Schäden festzustellen oder gegebenenfalls auf einen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufmerksam zu machen.

 

Meine Leistungen

 

Erstellung einer objektspezifischen Bestandsdokumentation bestehend aus:

 

Erstellung einer Objektsicherheitsdokumentation:

Bei Wohngebäuden: die Wohnungen(Mietobjekte) werden von der Objektsicherheitsüberprüfung nicht erfasst.

 Ich bin zertifizierter Sachverständiger für die Durchführung von Objektsicherheitsüberprüfungen!