Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude 
nach ÖNORM B 1300
Objektsicherheitsprüfungen für Nichtwohngebäude
nach ÖNORM B 1301
Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen.
Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in
ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr
für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften
sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den
sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude
ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.
Die Objektsicherheit ist in dieser Norm in folgende Fachgebiete unterteilt, welche bei der Überprüfung zur Anwendung kommen:
- Technische Objektsicherheit
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- Gesundheits- und Umweltschutz
- Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Um der Objektsicherheit Rechnung zu tragen, sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Sichtprüfungen und zerstörungsfreie Begutachtungen durchzuführen. Die Sichtkontrollen umfassen die regelmäßige Besichtigung der baulichen Anlagen sowie aller sicherheitsrelevanten Elemente durch fachliche qualifizierte Personen, um Schäden festzustellen oder gegebenenfalls auf einen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufmerksam zu machen.
Meine Leistungen
Erstellung einer objektspezifischen Bestandsdokumentation bestehend aus:
- Objektbeschreibung
- Umfeldbeschreibung
- Gefahrenanalyse außerordentliche Ereignisse
- Beigestellt Dokumente, Aufzeichnungen und Unterlagen
Erstellung einer Objektsicherheitsdokumentation:
- Dokumentation der Objektsicherheit getrennt nach Fachgebieten
- Checkliste für spätere Objektprüfungen (Evaluierungen) mit Prüfroutinen (Prüfintervallen)
- Durchführung der Objektbegehungen
- Mängelliste mit Angabe der Priorität
- Beratung bei der Behebung der Mängel
- Vorschlag der notwenigen Sicherheitshinweise für Bewohner
Bei Wohngebäuden: die Wohnungen(Mietobjekte) werden von der Objektsicherheitsüberprüfung nicht erfasst.
Ich bin zertifizierter Sachverständiger für die Durchführung von Objektsicherheitsüberprüfungen!